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Zahlt die Krankenkasse Kompressionsstrümpfe? Zuzahlung und Festbetrag

Was die Kasse übernimmt und was Du selbst zahlst: Zuzahlung, Festbetrag, Mehrkosten, Befreiung über die Belastungsgrenze, mit Beispielrechnung.

Frau am Küchentisch sortiert Belege und Unterlagen, daneben ein Taschenrechner und eine Tasse Kaffee.
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Kurz gesagt: Ja. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt medizinische Kompressionsstrümpfe, wenn sie ärztlich verordnet sind. Du zahlst die gesetzliche Zuzahlung und, falls Du ein Produkt über dem medizinisch Notwendigen wählst, die Differenz. Stütz- und Reisestrümpfe zahlst Du dagegen vollständig selbst, weil sie keine Kassenleistung sind.

Die Details entscheiden, ob am Ende 10 Euro oder 80 Euro auf Deiner Rechnung stehen. Hier ist die Aufstellung.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen und Kassenangaben sind unten verlinkt.

Auf einen Blick

  • Medizinische Kompressionsstrümpfe sind Hilfsmittel nach SGB V §33 und werden auf Verordnung übernommen.
  • Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, und nie mehr als das Produkt kostet.
  • Rundgestrickte Serienstrümpfe werden bis zur Höhe der Festbeträge bezahlt, flachgestrickte nach Vertragspreisen.
  • Wer ein Produkt über dem medizinisch Notwendigen wählt, trägt die Mehrkosten selbst.
  • Über die Belastungsgrenze kannst Du Dich befreien lassen: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, 1 Prozent bei chronischer Krankheit in Dauerbehandlung.
  • Unter 18 Jahren fällt keine Zuzahlung an.

Wer zahlt was

KostenblockWer trägt ihnAnmerkung
Produktkosten bis Festbetrag oder VertragspreisKrankenkassebei ärztlicher Verordnung
Gesetzliche ZuzahlungDu10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel
Mehrkosten über das Notwendige hinausDuzum Beispiel besondere Farbe oder Ausführung
Anmessen und BeratungKrankenkasseTeil der Versorgung beim Vertragspartner
Stütz-, Reise-, SportstrümpfeDukeine Leistung der GKV

Die Zuzahlung

Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und bei allen Kassen gleich: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Sie ist nie höher als der Preis des Produkts.

Ob eine Verordnung über ein Paar als ein Hilfsmittel oder als zwei Positionen abgerechnet wird, handhaben Kassen unterschiedlich. Frag im Zweifel nach, bevor Du im Sanitätshaus unterschreibst: Es ist der Unterschied zwischen bis zu 10 und bis zu 20 Euro.

Beispielrechnung

FallProduktkostenDeine ZuzahlungMehrkosten
Serienstrumpf, Kasse zahlt Festbetraginnerhalb des Festbetrags5 bis 10 Eurokeine
Serienstrumpf, Du wählst eine Sonderfarbeüber dem Notwendigen5 bis 10 EuroDifferenz zum Standardprodukt
Zwei Paar im Jahr, je eigene Verordnungzweimalzweimal 5 bis 10 Eurokeine
Befreiung liegt voregal0 Eurounverändert Deine Sache

Festbetrag, Vertragspreis, Mehrkosten

Für rundgestrickte Serienstrümpfe gelten Festbeträge: Die Kasse zahlt bis zu diesem Betrag, das Sanitätshaus rechnet direkt ab. Flachgestrickte Versorgungen laufen über Verträge zwischen Kasse und Leistungserbringer.

Das SGB V sagt zur Wahl darüber hinaus klar: Wer Hilfsmittel wählt, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, trägt die Mehrkosten und die dadurch entstehenden Folgekosten selbst. Typische Fälle sind besondere Farben, Muster oder Ausführungen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen "nicht notwendig" und "gefällt mir besser". Wenn ein Material der Grund ist, dass Du den Strumpf überhaupt täglich trägst, gehört dieses Argument in die Praxis und auf die Verordnung, nicht in die Rubrik Aufpreis.

Befreiung über die Belastungsgrenze

Zuzahlungen sind gedeckelt. Erreichst Du im Kalenderjahr 2 Prozent Deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus, und für den Rest des Jahres zahlst Du keine Zuzahlungen mehr. Bei chronischer Krankheit in Dauerbehandlung liegt die Grenze bei 1 Prozent.

Praktisch heißt das: Quittungen sammeln, auch die kleinen aus der Apotheke. Wer Kompression, Medikamente und Physiotherapie kombiniert, erreicht die Grenze schneller als gedacht.

Häufige Fragen

Wie viel zahle ich für ein Paar Kompressionsstrümpfe?

Die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel. Ob ein Paar als eine oder zwei Positionen zählt, ist kassenabhängig, deshalb liegt die Spanne in der Praxis zwischen 5 und 20 Euro.

Zahlt die Kasse zwei Paar im Jahr?

In der Regel wird ein Paar je Verordnung übernommen. Ein zweites Paar zum Wechseln ist bei medizinischer Begründung möglich, meist über eine eigene Verordnung. Details in Wie oft neue Kompressionsstrümpfe?.

Was ist ein Festbetrag?

Der Höchstbetrag, den die Kasse für ein Hilfsmittel dieser Art übernimmt. Liegt das Produkt darunter oder genau darauf, zahlst Du nur die Zuzahlung.

Muss ich Mehrkosten zahlen, wenn ich eine bestimmte Farbe möchte?

Wenn die Farbe über das medizinisch Notwendige hinausgeht, ja. Frag vorher nach dem Preisunterschied und lass Dir zeigen, welche Ausführung ohne Mehrkosten möglich ist.

Wie werde ich von der Zuzahlung befreit?

Über die Belastungsgrenze: Quittungen sammeln und bei der Kasse einreichen. Ist die Grenze erreicht, bekommst Du eine Bescheinigung für den Rest des Kalenderjahres.

Zahlt die Kasse Stützstrümpfe oder Reisestrümpfe?

Nein. Stütz-, Reise-, Prophylaxe- und Sportstrümpfe sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind frei verkäuflich, zum Beispiel im Shop.

Ich bin privat versichert, was gilt dann?

Private Versicherungen erstatten nach Tarif, meist gegen Rechnung. Kläre vorher, ob eine ärztliche Verordnung verlangt wird, sonst bleibt die Erstattung aus.

Was die Kasse nicht zahlt

Stütz-, Reise-, Prophylaxe- und Sportstrümpfe haben keine definierte Kompressionsklasse und sind kein Hilfsmittel im Sinne des SGB V. Das ist kein Nachteil, sondern ein anderes Produkt für einen anderen Zweck: für lange Flüge und Fahrten oder lange Arbeitstage. Wann das passt, steht in Kompressionsstrümpfe ohne Rezept kaufen, und wie der Rezeptweg abläuft, in Kompressionsstrümpfe auf Rezept.

Quellen

Carefully researched by the LEVANA editorial team, supported by our advisory board for movement, nutrition and leg wellness. Meet the advisory board.