Kompressionsstrümpfe auf Rezept: so läuft es ab
Vom Arztbesuch bis zum fertigen Strumpf: wer verordnet, was auf dem Rezept steht, wo Du einlöst, was das Anmessen bringt und wie lange es dauert.

Auf dieser Seite
- Auf einen Blick
- Der Ablauf in vier Schritten
- Schritt 1: die ärztliche Verordnung
- Schritt 2: die Krankenkasse
- Schritt 3: Anmessen
- Schritt 4: Abgabe, Anprobe, Nachbesserung
- Wie lange ist ein Rezept für Kompressionsstrümpfe gültig?
- Kann der Hausarzt Kompressionsstrümpfe verschreiben?
- Geht die Verordnung auch per Videosprechstunde?
- Kann ich Kompressionsstrümpfe auf Rezept online bestellen?
- Häufige Fragen
- Wie lange hält eine Versorgung?
- Quellen
Medizinische Kompressionsstrümpfe auf Rezept verordnet Dir jede Vertragsarztpraxis, auch die Hausarztpraxis. Ab Ausstellung hast Du 28 Kalendertage, bis die Versorgung beginnen muss, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Der Weg zum ersten Paar ist also kein Kauf, sondern eine Versorgung. Das klingt umständlich, hat aber einen Grund: Ein medizinischer Kompressionsstrumpf übt einen definierten Druck aus, und dieser Druck muss zu Deiner Diagnose und zu Deinen Maßen passen. Deshalb sind drei Stellen beteiligt: die Arztpraxis, die Krankenkasse und das Sanitätshaus oder die Apotheke.
Dieser Text beschreibt den Ablauf Schritt für Schritt, mit den Stellen, an denen es in der Praxis hakt, und mit dem, was Du selbst dazu beitragen kannst.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen und Kassenangaben sind unten verlinkt.
Auf einen Blick
- Medizinische Kompressionsstrümpfe bekommst Du auf ärztliche Verordnung. Die Praxis entscheidet über Kompressionsklasse, Strumpfart und Menge.
- Verordnen darf jede Vertragsarztpraxis, eine Facharztpflicht gibt es für Kompressionsstrümpfe nicht.
- Das Rezept gilt 28 Kalendertage: Bis dahin muss die Versorgung beginnen oder der Antrag bei der Kasse liegen.
- Eingelöst wird die Verordnung bei einem Vertragspartner Deiner Kasse, meist einem Sanitätshaus oder einer Apotheke mit entsprechender Qualifikation.
- Vor der Abgabe wirst Du ausgemessen, am besten morgens, bevor die Beine anschwellen.
- Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel.
- In der Regel wird ein Paar je Verordnung übernommen. Ein zweites Paar zum Wechseln ist bei medizinischer Begründung möglich.
- Stütz- und Reisestrümpfe sind keine Kassenleistung. Sie sind ein anderes Produkt und frei verkäuflich.
Der Ablauf in vier Schritten
| Schritt | Wer | Was passiert | Zeitrahmen |
|---|---|---|---|
| 1. Verordnung | Arztpraxis | Diagnose, Kompressionsklasse, Strumpfart und Menge werden festgelegt | ein Termin |
| 2. Kostenübernahme | Krankenkasse, meist über das Sanitätshaus | oft ohne vorherige Genehmigung, sonst Prüfung und Zusage | je nach Kasse |
| 3. Anmessen | Sanitätshaus oder Apotheke | Umfänge und Längen messen, Ausführung wählen | ein Termin, etwa 30 Minuten |
| 4. Abgabe | Sanitätshaus oder Apotheke | Anprobe, Einweisung, gegebenenfalls Nachbesserung | Serienware wenige Tage, Maßanfertigung länger |
Schritt 1: die ärztliche Verordnung
Verordnen kann jede Vertragsarztpraxis. In der Praxis sind es meist die Hausarztpraxis, eine phlebologische oder angiologische Praxis, die Dermatologie oder die Gefäßchirurgie. Auf dem Rezept stehen die Diagnose, die Kompressionsklasse, die Strumpfart, also zum Beispiel Wadenstrumpf, Schenkelstrumpf oder Strumpfhose, und die Menge.
Welche Kompressionsklasse Du brauchst, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Die S2k-Leitlinie zur Kompressionstherapie hält ausdrücklich fest, dass sich eine Klasse nicht starr einer Diagnose zuordnen lässt: Befund, Ausmaß der Schwellung, Beschwerden und Verträglichkeit gehören in die Entscheidung. Was die Klassen bedeuten, steht in Kompressionsklasse 1 oder 2.
Drei Dinge lohnen sich im Gespräch:
- Sag, wo und wann die Beschwerden auftreten. Abends, nach langem Stehen, im Sommer, auf Reisen.
- Sag, wenn ein früherer Strumpf nicht funktioniert hat. Gerutscht, gedrückt, nicht anzuziehen: Jeder dieser Punkte ändert die Verordnung, nicht nur den Hersteller.
- Sprich über Anziehhilfen, wenn Kraft oder Beweglichkeit begrenzt sind. Sie können mitverordnet werden.
Schritt 2: die Krankenkasse
Ob die Kasse vorab genehmigen muss, ist unterschiedlich. Die BARMER zum Beispiel schreibt, dass für eine Kompressionsversorgung „in vielen Fällen" keine Genehmigung erforderlich ist. Wo doch eine nötig ist, stellt das Sanitätshaus den Antrag für Dich, und Du bekommst die Strümpfe nach der Zusage.
Rundgestrickte Serienstrümpfe, die übliche Versorgung bei Venenleiden, werden bis zur Höhe der Festbeträge übernommen. Flachgestrickte Versorgungen, häufig bei Lymphödem oder Lipödem, laufen über Verträge zwischen Kasse und Leistungserbringer. Wählst Du ein Produkt, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht, trägst Du die Differenz selbst. Die Kostenseite steht im Detail in Zahlt die Krankenkasse Kompressionsstrümpfe?.
Schritt 3: Anmessen
Das Anmessen entscheidet darüber, ob die Therapie funktioniert. Ein Strumpf mit der richtigen Klasse in der falschen Größe übt nicht den verordneten Druck aus.
- Morgens messen. Über den Tag lagert sich Flüssigkeit ein, die Maße ändern sich.
- Mehrere Punkte. Bei Wadenstrümpfen typischerweise Fessel- und Wadenumfang sowie die Beinlänge, bei Schenkelstrümpfen zusätzlich Oberschenkelumfang.
- Serie oder Maß. Passen Deine Maße in die Serientabelle, bekommst Du Serienware. Wenn nicht, wird maßgefertigt, was länger dauert.
Wie das Messen technisch geht, zeigt unsere Messanleitung für Waden- und Fesselumfang. Für die Kassenversorgung misst das Fachpersonal, bei frei verkäuflichen Stützstrümpfen misst Du selbst.
Schritt 4: Abgabe, Anprobe, Nachbesserung
Lass Dir bei der Abgabe zeigen, wie Du den Strumpf anziehst, und probiere ihn dort an. Die meisten Alltagsprobleme sind Technikprobleme: so ziehst Du Kompressionsstrümpfe an und die häufigsten Fehler dabei.
Sag es sofort, wenn etwas drückt, einschneidet oder rutscht. Eine Nachbesserung in den ersten Tagen ist normal und deutlich einfacher als ein Wechsel Monate später.
Ausziehen und ärztlich abklären lassen solltest Du bei Taubheitsgefühlen, zunehmenden Schmerzen oder einer Blau- oder Weißfärbung der Zehen. Das sind Warnzeichen, keine Eingewöhnung.
Wie lange ist ein Rezept für Kompressionsstrümpfe gültig?
28 Kalendertage ab Ausstellung. Beginnt die Versorgung bis dahin nicht, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Geht der Antrag innerhalb dieser Frist bei der Krankenkasse ein, gilt sie als gewahrt. So steht es in §8 Absatz 2 der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Frist kürzer: Eine Verordnung aus dem Entlassmanagement verliert sieben Kalendertage nach der Entlassung ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung bis dahin nicht begonnen hat.
Praktisch heißt das: Bring das Rezept in den ersten Tagen ins Sanitätshaus, auch wenn der Messtermin erst später ist.
Kann der Hausarzt Kompressionsstrümpfe verschreiben?
Ja. Verordnen darf jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt. Die Hilfsmittel-Richtlinie sieht für Kompressionsstrümpfe keinen Facharztvorbehalt vor, wie es ihn etwa für Sehhilfen gibt. Eine Überweisung in eine Venenpraxis kann trotzdem sinnvoll sein, wenn die Diagnose noch offen ist.
Geht die Verordnung auch per Videosprechstunde?
Ja, unter Bedingungen: Die Praxis muss Deinen Gesundheitszustand bereits aus einem persönlichen Kontakt kennen, und Deine Erkrankung darf eine Verordnung per Video nicht ausschließen (§6 Absatz 2 der Hilfsmittel-Richtlinie). Einen Anspruch auf eine Verordnung per Video gibt es nicht, die Praxis entscheidet, ob sie vertretbar ist.
Kann ich Kompressionsstrümpfe auf Rezept online bestellen?
Ja, bei Sanitätshäusern und Apotheken, die Vertragspartner Deiner Kasse sind und per Versand liefern. Bis die elektronische Verordnung für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 Pflicht wird (§360 Absatz 7 SGB V), bekommst Du oft noch ein Papierrezept. Das schickst Du dann per Post ein. Frag vorher, wie das Anmessen abläuft: Auch bei einer Bestellung im Versand muss der Strumpf zu Deinen Maßen passen.
Häufige Fragen
Wer darf Kompressionsstrümpfe verordnen?
Jede Vertragsarztpraxis, auch die Hausarztpraxis. Es braucht keine Fachpraxis, wohl aber eine Diagnose, die die Kompression begründet.
Wie lange dauert es, bis ich die Strümpfe habe?
Serienware ist meist innerhalb weniger Tage da, sobald die Kasse zugestimmt hat. Maßanfertigungen brauchen länger, weil sie erst gefertigt werden.
Kann ich mir das Sanitätshaus aussuchen?
Du kannst unter den Vertragspartnern Deiner Kasse wählen. Welche das sind, sagt Dir die Kasse, und viele Kassen führen eine Suche auf ihrer Website.
Was kostet mich die Versorgung?
Die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Dazu kommen Mehrkosten nur, wenn Du etwas oberhalb des medizinisch Notwendigen wählst.
Bekomme ich gleich zwei Paar?
Meist nicht automatisch. Die Kasse übernimmt in der Regel ein Paar und ein zweites zum Wechseln bei medizinisch begründetem Bedarf, so beschreibt es zum Beispiel die BARMER. Für das zweite Paar brauchst Du ein zweites Rezept, sprich die Wechselversorgung deshalb in der Praxis an.
Was, wenn die Strümpfe nicht passen?
Zurück ins Sanitätshaus, am besten in den ersten Tagen. Nachmessen und Nachbessern gehören zur Versorgung dazu.
Und wenn ich kein Rezept habe?
Dann bleibt der Selbstzahlerweg mit Stütz- und Reisestrümpfen, zum Beispiel für lange Flüge und Fahrten oder lange Arbeitstage. Sie ersetzen keine verordnete Kompression: wann das sinnvoll ist.
Wie lange hält eine Versorgung?
Der GKV-Spitzenverband setzt die Mindesthaltbarkeit medizinischer Kompressionsstrümpfe bei regelmäßiger Nutzung in der Regel auf 6 Monate an. Danach kann der Druck nachlassen. In der kostenlosen LEVANA App trägst Du Deine Strümpfe ein und stellst Dir eine Erinnerung. Ist ein verordneter Strumpf fällig, erinnert sie Dich an die neue Verordnung. Wann Deine Kasse eine Folgeversorgung übernimmt, steht in Wie oft neue Kompressionsstrümpfe?.
Quellen
- SGB V §33: Anspruch auf Hilfsmittel, Mehrkosten bei Wahl über das Notwendige hinaus
- SGB V §61: Zuzahlung, 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
- G-BA Hilfsmittel-Richtlinie, Fassung vom 20.02.2025, in Kraft seit 16.05.2025: §6 Absatz 2 (Videosprechstunde), §6a Absatz 2 (Entlassmanagement), §8 Absatz 2 (28 Kalendertage)
- SGB V §360: elektronische Verordnung von Hilfsmitteln ab dem 1. Juli 2027
- GKV-Spitzenverband: Produktgruppe 17, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Bekanntmachung vom 26.05.2025: Mindesthaltbarkeit in der Regel 6 Monate
- AWMF S2k-Leitlinie 037-005: Medizinische Kompressionstherapie der Extremitäten
- BARMER: Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Stand 08.09.2026: Genehmigung in vielen Fällen nicht erforderlich, ein Paar plus eines bei medizinisch begründetem Bedarf
- KKH: Anziehhilfen: Anziehhilfen als verordnungsfähige Hilfsmittel
- Techniker Krankenkasse: Kompressionsstrümpfe
Mit Unterstützung unserer Expertinnen und Experten. Mehr zu unseren Expertinnen und Experten
