Was zahlt die Kasse für Kompressionsstrümpfe?
Mit ärztlicher Verordnung zahlt die gesetzliche Krankenkasse medizinische Kompressionsstrümpfe bis zum Festbetrag oder Vertragspreis. Du zahlst 10 Prozent davon, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, dazu einen Aufpreis, wenn Du mehr als das Notwendige wählst. Unter 18 Jahren zahlst Du keine Zuzahlung.
Zuzahlungsrechner
Trag die Beträge vom Kostenvoranschlag des Sanitätshauses ein. Der Rechner zeigt, was Du zahlst und was die Kasse übernimmt.
- Zuzahlung
- 6,00 €
- Aufpreis
- 20,00 €
- Du zahlst
- 26,00 €
- Die Kasse zahlt
- 54,00 €
Nach § 33 Abs. 8 und § 61 SGB V. Das ist eine Orientierung, keine verbindliche Auskunft. Den Betrag der Kasse und die Abrechnung nennt Dir das Sanitätshaus.
Festbeträge für Kompressionsstrümpfe in Serienfertigung
Ein Festbetrag ist der Höchstbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein Hilfsmittel zahlen. Für medizinische Kompressionsstrümpfe hat der GKV-Spitzenverband ihn am 18.12.2019 festgesetzt, er gilt seit dem 01.04.2020 und ist im November 2026 die geltende Fassung. Die Beträge sind Nettobeträge, also ohne Mehrwertsteuer, und gelten pro Stück: ein Paar Wadenstrümpfe sind zwei Stück, eine Strumpfhose ist eins.
Der Festbetrag umfasst alles, was mit der Abgabe zusammenhängt, auch Beratung, Messen, Anprobe und Abrechnung. Viele Kassen haben mit den Sanitätshäusern eigene Vertragspreise vereinbart, die davon abweichen können. Welcher Betrag für Dich gilt, nennt Dir das Sanitätshaus vor der Versorgung.
| Ausführung | Positionsnummer | Festbetrag |
|---|---|---|
| Wadenstrumpf KKL I | 17.06.01.0 | 24,82 € |
| Wadenstrumpf KKL II | 17.06.01.1 | 24,94 € |
| Wadenstrumpf KKL III | 17.06.01.2 | 28,06 € |
| Wadenstrumpf KKL IV | 17.06.01.3 | 30,19 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL I | 17.06.02.0 | 31,35 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL II | 17.06.02.1 | 32,91 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL III | 17.06.02.2 | 34,14 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL IV | 17.06.02.3 | 38,36 € |
| Schenkelstrumpf KKL I | 17.06.03.0 | 37,52 € |
| Schenkelstrumpf KKL II | 17.06.03.1 | 37,86 € |
| Schenkelstrumpf KKL III | 17.06.03.2 | 35,89 € |
| Schenkelstrumpf KKL IV | 17.06.03.3 | 43,15 € |
| Strumpfhose KKL I | 17.06.04.0 | 77,34 € |
| Strumpfhose KKL II | 17.06.04.1 | 83,57 € |
| Strumpfhose KKL III | 17.06.04.2 | 86,11 € |
| Strumpfhose KKL IV | 17.06.04.3 | 145,32 € |
Festbeträge für Maßanfertigungen, rundgestrickt
Passen Deine Maße in keine Seriengröße, wird nach Maß gefertigt. Für rundgestrickte Maßanfertigungen gibt es eigene Festbeträge. Flachgestrickte Maßanfertigungen sind ausdrücklich nicht vom Festbetrag erfasst, für sie gelten die Vertragspreise der Kassen.
| Ausführung | Positionsnummer | Festbetrag |
|---|---|---|
| Wadenstrumpf KKL I | 17.06.10.0 | 37,60 € |
| Wadenstrumpf KKL II | 17.06.10.1 | 37,60 € |
| Wadenstrumpf KKL III | 17.06.10.2 | 42,01 € |
| Wadenstrumpf KKL IV | 17.06.10.3 | 43,91 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL I | 17.06.11.0 | 48,13 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL II | 17.06.11.1 | 48,13 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL III | 17.06.11.2 | 48,75 € |
| Halbschenkelstrumpf KKL IV | 17.06.11.3 | 50,43 € |
| Schenkelstrumpf KKL I | 17.06.12.0 | 52,85 € |
| Schenkelstrumpf KKL II | 17.06.12.1 | 52,65 € |
| Schenkelstrumpf KKL III | 17.06.12.2 | 53,31 € |
| Schenkelstrumpf KKL IV | 17.06.12.3 | 60,07 € |
| Strumpfhose KKL I | 17.06.13.0 | 124,55 € |
| Strumpfhose KKL II | 17.06.13.1 | 124,71 € |
| Strumpfhose KKL III | 17.06.13.2 | 135,86 € |
| Strumpfhose KKL IV | 17.06.13.3 | 145,87 € |
Festbeträge für Befestigungen und Zusätze
Auch Hilfen, die den Strumpf halten, und Zusätze wie ein Haftrand haben eigene Festbeträge. Sie werden zusätzlich zum Strumpf abgerechnet, wenn die Verordnung sie vorsieht.
| Ausführung | Positionsnummer | Festbetrag |
|---|---|---|
| Hautkleber | 17.06.07.0 | 8,03 € |
| Strumpfhaltersystem, einseitig | 17.06.07.1 | 9,17 € |
| Strumpfhaltersystem, doppelseitig | 17.06.07.2 | 15,30 € |
| Leibteil oder Taillengurt | 17.06.07.3 | 16,40 € |
| Kompressionspelotte inkl. Tasche | 17.99.99.0002 | 10,38 € |
| Hüftbefestigung für A-F- und A-G-Strümpfe | 17.99.99.2006 | 16,41 € |
| Haftrand | 17.99.99.2008 | 3,49 € |
| Eingriff | 17.99.99.2018 | 8,28 € |
| Stomaöffnung | 17.99.99.2020 | 18,65 € |
Wie viel Zuzahlung zahle ich?
Ab 18 Jahren zahlst Du zu jedem Hilfsmittel 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Hilfsmittel kostet (§ 33 Abs. 8 und § 61 SGB V). Unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
Ob ein Paar als ein Hilfsmittel oder als zwei abgerechnet wird, ist nicht einheitlich geregelt. Das ist der Unterschied zwischen höchstens 10 und höchstens 20 Euro. Frag im Zweifel im Sanitätshaus nach, bevor Du unterschreibst. Der Rechner oben zeigt beide Fälle.
| Kasse übernimmt | 10 Prozent | Deine Zuzahlung |
|---|---|---|
| 30,00 € | 3,00 € | 5,00 € |
| 60,00 € | 6,00 € | 6,00 € |
| 100,00 € | 10,00 € | 10,00 € |
| 160,00 € | 16,00 € | 10,00 € |
Wann zahle ich einen Aufpreis?
Wählst Du ein Hilfsmittel, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht, zahlst Du die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Typisch sind eine besondere Farbe, ein Muster oder eine Ausführung, die teurer ist als der Betrag der Kasse. Lass Dir im Sanitätshaus zeigen, welche Ausführung ohne Aufpreis möglich ist.
Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?
Zuzahlungen sind je Kalenderjahr gedeckelt: bei 2 Prozent Deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronischer Krankheit in Dauerbehandlung bei 1 Prozent (§ 62 SGB V). Ist die Grenze erreicht, stellt Dir die Kasse eine Bescheinigung aus, und für den Rest des Jahres zahlst Du keine Zuzahlungen mehr. Sammle dafür Deine Quittungen.
Wie oft zahlt die Kasse neue Strümpfe?
Bei regelmäßigem Tragen hält ein medizinischer Kompressionsstrumpf laut Hilfsmittelverzeichnis in der Regel 6 Monate. Danach ist eine neue Versorgung möglich, ändern sich Deine Maße deutlich, auch früher. Wie viele Paare Deine Kasse je Versorgung übernimmt, fragst Du am besten vorher dort nach. Mehr dazu in Wie oft neue Kompressionsstrümpfe? und Zuzahlung für Kompressionsstrümpfe.
Und ohne Rezept?
Ohne Verordnung zahlt die Kasse nicht, Du zahlst den vollen Preis selbst. Das passt zum Beispiel für ein zweites Paar zum Wechseln, dessen Klasse, Länge und Größe Du schon kennst. Medizinische Kompressionsstrümpfe in Seriengrößen gibt es bei uns ohne Rezept, siehe Kompressionsstrümpfe Klasse 2 ohne Rezept. Welche Klasse Du brauchst, legt Deine Ärztin oder Dein Arzt fest. Wir rechnen nicht mit Krankenkassen ab und nehmen keine Rezepte an.
Häufige Fragen
- Was zahlt die Krankenkasse für Kompressionsstrümpfe?
- Mit ärztlicher Verordnung den Betrag bis zum Festbetrag oder Vertragspreis. Für einen Wadenstrumpf in Serienfertigung, Klasse 2, liegt der Festbetrag bei 24,94 Euro netto pro Stück. Du zahlst davon die gesetzliche Zuzahlung und einen Aufpreis, wenn Du mehr als das Notwendige wählst.
- Wie hoch ist die Zuzahlung für Kompressionsstrümpfe?
- 10 Prozent des Betrags, den die Kasse übernimmt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 61 SGB V). Unter 18 Jahren zahlst Du keine Zuzahlung.
- Gilt der Festbetrag pro Strumpf oder pro Paar?
- Pro Stück. Der GKV-Spitzenverband legt die Festbeträge für einen Kompressionsartikel in einfacher Stückzahl fest, ein Paar Strümpfe sind also zwei Stück.
- Sind die Festbeträge mit oder ohne Mehrwertsteuer?
- Ohne. Der GKV-Spitzenverband nennt sie ausdrücklich Nettobeträge.
- Gibt es einen Festbetrag für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe?
- Nein. Flachgestrickte Maßanfertigungen sind vom Festbetrag ausgenommen, für sie gelten die Vertragspreise der Kassen.
- Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?
- Wenn Deine Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 Prozent Deiner Bruttoeinnahmen erreichen, bei chronischer Krankheit 1 Prozent. Die Kasse stellt dann eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.
Quellen
Stand: November 2026
- GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, beschlossen 18.12.2019, in Kraft seit 01.04.2020, abgerufen 01.11.2026 als aktuelle Fassung: Nettobeträge pro Stück
- GKV-Spitzenverband: Übersicht der Festbeträge für Hilfsmittel, abgerufen 01.11.2026: die Fassung vom 01.04.2020 ist die geltende
- Sozialgesetzbuch V, § 33 Hilfsmittel, abgerufen 01.11.2026: Zuzahlung ab 18 Jahren je Hilfsmittel, Mehrkosten
- Sozialgesetzbuch V, § 61 Zuzahlungen, abgerufen 01.11.2026: 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
- Sozialgesetzbuch V, § 62 Belastungsgrenze, abgerufen 01.11.2026: 2 Prozent, bei chronischer Krankheit 1 Prozent
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 17, Bekanntmachung 26.05.2025: Serien- vor Maßanfertigung, Haltbarkeit in der Regel 6 Monate
Wenn Du die Tabellen zitierst, nenn bitte den GKV-Spitzenverband als Quelle der Festbeträge und verlinke diese Seite.
