Zahlt die Krankenkasse Kompressionsstrümpfe? Zuzahlung und Festbetrag
Was die Kasse übernimmt und was Du selbst zahlst: Zuzahlung, Festbetrag, Mehrkosten, Befreiung über die Belastungsgrenze, mit Beispielrechnung.

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Kurz gesagt: Ja. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt medizinische Kompressionsstrümpfe, wenn sie ärztlich verordnet sind. Du zahlst die gesetzliche Zuzahlung und, falls Du ein Produkt über dem medizinisch Notwendigen wählst, die Differenz. Stütz- und Reisestrümpfe zahlst Du dagegen vollständig selbst, weil sie keine Kassenleistung sind.
Die Details entscheiden, ob am Ende 10 Euro oder 80 Euro auf Deiner Rechnung stehen. Hier ist die Aufstellung.
Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen und Kassenangaben sind unten verlinkt.
Auf einen Blick
- Medizinische Kompressionsstrümpfe sind Hilfsmittel nach SGB V §33 und werden auf Verordnung übernommen.
- Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, und nie mehr als das Produkt kostet.
- Rundgestrickte Serienstrümpfe werden bis zur Höhe der Festbeträge bezahlt, flachgestrickte nach Vertragspreisen.
- Wer ein Produkt über dem medizinisch Notwendigen wählt, trägt die Mehrkosten selbst.
- Über die Belastungsgrenze kannst Du Dich befreien lassen: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, 1 Prozent bei chronischer Krankheit in Dauerbehandlung.
- Unter 18 Jahren fällt keine Zuzahlung an.
Wer zahlt was
| Kostenblock | Wer trägt ihn | Anmerkung |
|---|---|---|
| Produktkosten bis Festbetrag oder Vertragspreis | Krankenkasse | bei ärztlicher Verordnung |
| Gesetzliche Zuzahlung | Du | 10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel |
| Mehrkosten über das Notwendige hinaus | Du | zum Beispiel besondere Farbe oder Ausführung |
| Anmessen und Beratung | Krankenkasse | Teil der Versorgung beim Vertragspartner |
| Stütz-, Reise-, Sportstrümpfe | Du | keine Leistung der GKV |
Die Zuzahlung
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und bei allen Kassen gleich: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Sie ist nie höher als der Preis des Produkts.
Ob eine Verordnung über ein Paar als ein Hilfsmittel oder als zwei Positionen abgerechnet wird, handhaben Kassen unterschiedlich. Frag im Zweifel nach, bevor Du im Sanitätshaus unterschreibst: Es ist der Unterschied zwischen bis zu 10 und bis zu 20 Euro.
Beispielrechnung
| Fall | Produktkosten | Deine Zuzahlung | Mehrkosten |
|---|---|---|---|
| Serienstrumpf, Kasse zahlt Festbetrag | innerhalb des Festbetrags | 5 bis 10 Euro | keine |
| Serienstrumpf, Du wählst eine Sonderfarbe | über dem Notwendigen | 5 bis 10 Euro | Differenz zum Standardprodukt |
| Zwei Paar im Jahr, je eigene Verordnung | zweimal | zweimal 5 bis 10 Euro | keine |
| Befreiung liegt vor | egal | 0 Euro | unverändert Deine Sache |
Festbetrag, Vertragspreis, Mehrkosten
Für rundgestrickte Serienstrümpfe gelten Festbeträge: Die Kasse zahlt bis zu diesem Betrag, das Sanitätshaus rechnet direkt ab. Flachgestrickte Versorgungen laufen über Verträge zwischen Kasse und Leistungserbringer.
Das SGB V sagt zur Wahl darüber hinaus klar: Wer Hilfsmittel wählt, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, trägt die Mehrkosten und die dadurch entstehenden Folgekosten selbst. Typische Fälle sind besondere Farben, Muster oder Ausführungen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen "nicht notwendig" und "gefällt mir besser". Wenn ein Material der Grund ist, dass Du den Strumpf überhaupt täglich trägst, gehört dieses Argument in die Praxis und auf die Verordnung, nicht in die Rubrik Aufpreis.
Befreiung über die Belastungsgrenze
Zuzahlungen sind gedeckelt. Erreichst Du im Kalenderjahr 2 Prozent Deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, stellt die Kasse eine Bescheinigung aus, und für den Rest des Jahres zahlst Du keine Zuzahlungen mehr. Bei chronischer Krankheit in Dauerbehandlung liegt die Grenze bei 1 Prozent.
Praktisch heißt das: Quittungen sammeln, auch die kleinen aus der Apotheke. Wer Kompression, Medikamente und Physiotherapie kombiniert, erreicht die Grenze schneller als gedacht.
Häufige Fragen
Wie viel zahle ich für ein Paar Kompressionsstrümpfe?
Die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Hilfsmittel. Ob ein Paar als eine oder zwei Positionen zählt, ist kassenabhängig, deshalb liegt die Spanne in der Praxis zwischen 5 und 20 Euro.
Zahlt die Kasse zwei Paar im Jahr?
In der Regel wird ein Paar je Verordnung übernommen. Ein zweites Paar zum Wechseln ist bei medizinischer Begründung möglich, meist über eine eigene Verordnung. Details in Wie oft neue Kompressionsstrümpfe?.
Was ist ein Festbetrag?
Der Höchstbetrag, den die Kasse für ein Hilfsmittel dieser Art übernimmt. Liegt das Produkt darunter oder genau darauf, zahlst Du nur die Zuzahlung.
Muss ich Mehrkosten zahlen, wenn ich eine bestimmte Farbe möchte?
Wenn die Farbe über das medizinisch Notwendige hinausgeht, ja. Frag vorher nach dem Preisunterschied und lass Dir zeigen, welche Ausführung ohne Mehrkosten möglich ist.
Wie werde ich von der Zuzahlung befreit?
Über die Belastungsgrenze: Quittungen sammeln und bei der Kasse einreichen. Ist die Grenze erreicht, bekommst Du eine Bescheinigung für den Rest des Kalenderjahres.
Zahlt die Kasse Stützstrümpfe oder Reisestrümpfe?
Nein. Stütz-, Reise-, Prophylaxe- und Sportstrümpfe sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind frei verkäuflich, zum Beispiel im Shop.
Ich bin privat versichert, was gilt dann?
Private Versicherungen erstatten nach Tarif, meist gegen Rechnung. Kläre vorher, ob eine ärztliche Verordnung verlangt wird, sonst bleibt die Erstattung aus.
Was die Kasse nicht zahlt
Stütz-, Reise-, Prophylaxe- und Sportstrümpfe haben keine definierte Kompressionsklasse und sind kein Hilfsmittel im Sinne des SGB V. Das ist kein Nachteil, sondern ein anderes Produkt für einen anderen Zweck: für lange Flüge und Fahrten oder lange Arbeitstage. Wann das passt, steht in Kompressionsstrümpfe ohne Rezept kaufen, und wie der Rezeptweg abläuft, in Kompressionsstrümpfe auf Rezept.
Quellen
- SGB V §33: Anspruch auf Hilfsmittel und Mehrkostenregel
- SGB V §61: Zuzahlung, 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
- SGB V §62: Belastungsgrenze, 2 Prozent und 1 Prozent bei chronischer Krankheit
- BARMER: Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- AOK: Hilfsmittel Kompressionsstrümpfe: Festbeträge bei rundgestrickter Ware
- Techniker Krankenkasse: Kompressionsstrümpfe
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